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Steuern & Steueransässigkeit

Die progressive Einkommensteuer (0 % bis 35 % je nach Stufe), Ansässigkeitsregeln und Doppelbesteuerungsabkommen für Ihr Heimatland.

Einkommensteuer auf einen Blick

Mauritius besteuert das persönliche Einkommen progressiv (kein Pauschalsatz). Jeder Satz gilt nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens innerhalb der jeweiligen Stufe.

Zu versteuerndes EinkommenSatz
First MUR 500,0000%
MUR 500,001 to 1,000,00010%
MUR 1,000,001 to 12,000,00020%
Above MUR 12,000,00035%

Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer. Die Spitzenstufe von 35 % (Budget 2026-2027) ersetzte die frühere Fair Share Contribution.

Zuletzt geprüft: September 2026. Steuerjahr 2026/27 (from 1 July 2026). Quelle: Mauritius Revenue Authority.

Mauritius gehört zu den steuerlich günstigsten Orten, an die ein Auswanderer legal ziehen kann, doch der Vorteil greift erst, wenn Sie steuerlich ansässig werden, und wie er mit Ihrem Heimatland zusammenwirkt, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern ab. Anders als oft angenommen erhebt Mauritius keinen einheitlichen Pauschalsatz mehr. Nutzen Sie die nationalitätsspezifischen Ratgeber für das Abkommen, das für Sie gilt.

So funktioniert die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv, kein Pauschalsatz. Die Stufen sind kumulativ: Jeder Satz gilt nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens innerhalb der Stufe (aktuelle Zahlen siehe Tabelle oben). Kurz gesagt bleibt Einkommen bis 500.000 MUR steuerfrei, die nächste Stufe wird mit 10 % besteuert, der Großteil höherer Einkommen mit 20 %, und eine Spitzenstufe von 35 % gilt für sehr hohe Einkommen. Diese Spitzenstufe von 35 %, eingeführt mit dem Budget 2026-2027, ersetzte die frühere Fair Share Contribution.

Neben den moderaten Sätzen bietet Mauritius:

  • Keine Kapitalertragsteuer
  • Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer
  • Ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung verhindert

Für ausländische Einkünfte gelten besondere Regeln; vermögende Zuzügler sollten daher fachlichen Rat einholen, statt anzunehmen, dass ein einziger Satz für alles gilt.

Steuerlich ansässig werden

Sie sind in der Regel steuerlich in Mauritius ansässig, wenn Sie:

  • 183 Tage oder mehr in einem Steuerjahr in Mauritius verbringen, oder
  • 270 Tage oder mehr im laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren verbringen, oder
  • Ihren Wohnsitz in Mauritius haben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Mauritius verfügt über ein breites DBA-Netz (u. a. Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Südafrika, Indien und viele mehr). Ein Abkommen legt fest, welches Land welche Einkunftsart besteuert, und verhindert die Doppelbesteuerung, was für Renten, Mieteinnahmen und im Heimatland belassene Dividenden entscheidend ist. Staatliche Pensionen (öffentlicher Dienst) werden oft anders behandelt als private.

Stufen, Schwellen und die abkommensrechtliche Behandlung ändern sich mit jedem Budget und hängen vom Einzelfall ab. Bestätigen Sie Ihre Lage vor dem Umzug bei der Mauritius Revenue Authority (mra.mu) und einem qualifizierten mauritischen Steuerberater, und prüfen Sie auch die Wegzugsregeln Ihres Heimatlandes.

Bereit für die Planung? Schätzen Sie Ihr Monatsbudget mit dem Lebenshaltungskosten-Rechner und sprechen Sie dann über unseren Partner für persönliche Beratung mit einem Spezialisten.

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